§ 1 Vertragsabschluß
1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Bei individueller Neuwagenbestellung ist der Käufer an die Bestellung innerhalb der vereinbarten Frist bis zur Auslieferung gebunden.
Bei individuellen Bestellfahrzeugen ist ein Rücktritt laut Ziff. VII. Fernabsatzgesetz ausgeschlossen.
Bei sofort lieferbaren Fahrzeugen ist der Vertrag abgeschlossen nach einer verbindlichen Bestellung durch Käufer und schriftlicher Bestätigung der Annahme durch den Verkäufer des näher bezeichneten Kaufgegenstandes, innerhalb der jeweils genannten Fristen oder die Lieferung wird ausgeführt.
Der Käufer ist an den Auftrag bis zur Auslieferung gebunden.
2. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
§ 2 Preise
Der Preis der Fahrzeuge ist Endpreis und versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % ab Standort München. Bei Lieferung vor Haustür gelten individuelle Vereinbarungen zw. Käufer und
§ 3 Zahlung
1.Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind entweder :
bei Übergabe des Kaufgegenstandes vor Ort (München) und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige fällig.
oder
nach Erhalt des Kfz-Briefs / Zulassungsbescheinigung Teil II
oder
EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC
2.Ab dem neunten Tag befindet sich der Käufer im Verzug. Die Firma Koma Liberec s.r.o wird in diesem Falle eine Nachfrist von maximal 7 Arbeitstagen Tagen setzen.
3. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist die Firma Koma Liberec s.r.o berechtigt den Wagen anderweitig zu verkaufen und Mindererlöse dem Käufer in Rechnung zu stellen.
4. Die Zahlung kann nur vorgenommen werden:
in bar, Überweisung vor Abholung, LZB-Scheck oder mit bestätigtem Bankscheck bei Übergabe des Fahrzeugs. Die Bestätigung muss unwiderruflich sein, banküblicher Vorbehalt auf der Scheckbestätigung gilt nicht als Zahlung.
5.wenn das Fahrzeug auf Kundenwunsch nach Hause geliefert wird nur Vorauskasse durch Überweisung anerkannt.
Die Lieferung erfolgt nach Geldeingang, innerhalb einer Frist die individuell schriftlich vereinbart wird.
Verzugszinsen werden mit dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank berechnet.
§ 4 Lieferung und Abnahme
1. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang des Vertrages beim Verkäufer.
Diese sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer, Vermittler oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Exportstop, Auslieferstop an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer oder Vermittler ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Firma Koma Liberec s.r.o behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, das der Import des bestellten Fahrzeuges aufgrund von nicht zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Vermittlungsauftrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann in keiner Weise Schadensersatz von der Firma Koma Liberec s.r.o beanspruchen.
3. Angaben in den bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. EU – Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Dies gilt selbstverständlich nicht für die schriftlich vereinbarten Ausstattungsmerkmale wie ABS, Airbags, usw.
4. Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft ist im Lieferumfang enthalten und wird mit dem Fahrzeug oder spätestens nach vier Wochen dem Käufer übergeben. Selbstverständlich ist dieses Serviceheft in der Sprache des Landes, aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde, gedruckt.
5. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15 % des Kaufpreise zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.
§ 5 Garantie
- Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge entweder mit Kfz-Brief,
Zulassungsbescheinigung Teil II oder EG-Übereinstimmungserklärung/COC auszuliefern. Dem Käufer wird ein vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltes Garantiescheckheft übergeben.
- Die Dauer der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers, aus dessen Land das Fahrzeug eingeführt wurde.
- Der Vermittler gibt keinerlei Garantie.
- Bei Lagerfahrzeugen kann der Garantiebeginn abweichen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag, Eigentum des Verkäufers.
§ 7 Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung des Vermittlers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 8 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Salvatorische Klausel
Sollte einer dieser Paragraphen unwirksam werden, so werden alle anderen Bestimmungen nicht unwirksam, sondern bleiben davon unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.